Öltankhaftpflicht
Für die Lagerung von Heizöl gelten besonders strenge Regelungen, die in der Regel beim Bau der Heizungsanlage von der Firma, die die Heizung baut, beachtet werden. Im Erdreich eingebaute Ölbehälter müssen doppelwandig und oft auch mit einer Warnanlage ausgestattet sein. Oberirdisch aufgestellte Tanks müssen mit einer Wanne, die im Havariefall die Lagermenge aufnehmen kann ummauert werden. Nach Abschluss der Installation wird die Anlage einschließlich der Lagerung technisch abgenommen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es aus verschiedenen Gründen zu einer Havarie kommen und Öl läuft unkontrolliert aus und verursacht Schäden. Das kann mit verbundene Einsätzen von Polizei und Feuerwehr, bis hin zur Bodensanierung sehr schnell in einen sechsstelligen Bereich der Schadenshöhe gehen. Hier kann nur eine rechtzeitig abgeschlossene Öltank – Haftpflichtversicherung mit der entsprechenden Deckungssumme schützen.
Mit der Öltankhaftpflicht sind in der Regel folgende Schäden abgedeckt:
- Beseitigung der Schäden auf dem eigenen Grundstück (mit Öl getränktes Mauerwerk, Erde udgl entsorgen)
- Beseitigung der Schäden, die auf einem fremden Grundstück festgestellt werden
Die Öltankhaftpflicht regelt auch Schadenersatzansprüche, wenn es sein muss auch vor Gericht. Bei ausreichender Deckungssumme muss sich der Versicherer um nichts kümmern.
Vor dem Abschluss einer extra Öltank Haftpflichtversicherung sollte genau geprüft werden, ob dieses Risiko nicht schon in einer anderen bestehenden Versicherung mit eingeschlossen ist. Bis zu einer bestimmten Lagermenge im Privatbereich haben einige Versicherer das in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen. Oder es ist in der Gewässerhaftpflicht schon mit verankert. Sinnvoll ist es, wenn die Öltankhaftpflicht beim gleichen Versicherer abgeschlossen wird, wo auch die Gebäudehaftpflicht besteht. Im Schadensfall gibt es dann wegen Überschneidungen der Versicherungen keine Probleme bei der Regulierung.
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